Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer

Die Media Cocktail GmbH (nachfolgend: „Media Cocktail“) bietet auf dieser Webseite (nachfolgend: „Pitchplace“) einen Internet-Marktplatz (nachfolgend: "Marktplatz") für den Kauf und Verkauf von Werbemitteln und Dienstleistungen im Bereich Grafik, Gestaltung und Design (nachfolgend: „Designs“) an. Verkäufer (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften), die sich mit einem Mitgliedskonto angemeldet haben (nachfolgend: „Verkäufer“), können auf Pitchplace Designs anbieten und verkaufen. Allen angemeldeten Mitgliedern sowie Käufern ohne Mitgliedskonto (nachfolgend: „Käufer“) bietet Pitchplace die Möglichkeit, die von Verkäufern angebotenen Designs zu erwerben.

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufer regeln in Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pitchplace.de die Geschäftsbeziehungen zwischen der Media Cocktail GmbH, Gustav-Adolf-Straße 86, 22043 Hamburg, vertr. d. d. Geschäftsführer und den auf Pitchplace angemeldeten Verkäufern. Abweichende Bedingungen der Verkäufer erkennt Media Cocktail nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
  2. Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufer gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Media Cocktail zudem die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pitchplace.de.

§ 2 Registrierung und Mitgliedskonto

  1. Verkäufer müssen, um über Pitchplace Designs anbieten zu können, ein kostenloses Mitgliedskonto anmelden.
  2. Meldet sich ein Verkäufer bei Pitchplace an, prüft Media Cocktail die Anmeldung und entscheidet innerhalb von 10 Werktagen über die Eignung des Verkäufers für eine Mitgliedschaft. Entscheidet Media Cocktail, dass der Verkäufer zugelassen wird, übersendet diese dem Verkäufer sämtliche erforderliche Zugangsdaten per E-Mail. Ab Erhalt der Zugangsdaten kann der Verkäufer sämtliche Funktionen von Pitchplace nutzen.

§ 3 Weitere Pflichten des Verkäufers

  1. Verkäufer, die Waren über Pitchplace anbieten, haben sich an sämtliche gesetzliche und behördliche Vorschriften – insbesondere an die verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, vor allem die Gewährung des Widerrufsrechts und von Mängelgewährleistungsansprüchen - über den Verkauf der jeweils von ihnen angebotenen Designs zu halten und verpflichten sich zu grundsätzlich rechtskonformen Verhalten.
  2. Der Verkäufer verpflichtet sich, der Geschäftsbeziehung zum Käufer lediglich die von Media Cocktail bereitgestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen und darüber hinaus für seine konkret angebotenen Waren - sofern gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutzinformationen und gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberechte bestehen - Verbraucher über diese zu informieren und zu belehren.
  3. Der Verkäufer überträgt Media Cocktail ein nicht-exklusives, auf die Dauer der Geschäftsbeziehung beschränktes, umfassendes und unentgeltliches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks, insbesondere zur Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentlichen Zugänglichmachung an allen urheberrechtlich geschützten Werken, die der Verkäufer an Media Cocktail zur Einstellung seines Angebots auf Pitchplace übermittelt. Dies gilt auch für Werbezwecke. Ebenfalls überträgt der Verkäufer im Rahmen des Vertragszwecks das nicht-exklusive, auf die Dauer der Geschäftsbeziehung beschränkte, umfassende und unentgeltliche Nutzungsrecht an allen Unternehmenszeichen, eingetragenen Marken- oder anderen Kennzeichenrechten, die es an Media Cocktail übermittelt.
  4. Angebote sind mit Wort, Bild und Daten in der richtigen Kategorie vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben, so dass alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, erkennbar sind. Zudem muss der Verkäufer vollständige Angaben über die Einzelheiten der Zahlung, Lieferung und Lieferzeiten machen. Die eingestellten Leistungsbeschreibungen müssen sich zudem auf die Leistung beziehen und dürfen keine irreführenden Angaben enthalten.
  5. Die vom Verkäufer anzugebenden Preise gelten immer zzgl. eventuell anfallender Zusatzkosten, welche beispielsweise aus Liefer- & Versandkosten bestehen können, die explizit auszuweisen sind. Die Preise sind als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Media Cocktail zustehenden Verkaufsprovisionen sind in diesen Preisen nicht enthalten und werden ausschließlich dem Verkäufer belastet.
  6. Das Einfordern weiterer Pitchplace- bzw. portalunabhängiger Beiträge, ist dem Verkäufer untersagt.
  7. Der Verkäufer ist verpflichtet, zu ermitteln, ob für die von ihm angebotenen Designs Steuern, Abgaben oder Zölle anfallen und, ob er diese zu entrichten hat.
  8. Verkäufer, die ein verbindliches Angebot eingestellt haben, dürfen das Angebot zurücknehmen, sofern noch kein Preisvorschlag/noch kein „Handeln“ stattgefunden hat und der Artikel beschädigt oder bereits anderweitig verkauft wurde.
  9. Es dürfen keine Artikel aus dem Marktplatz gestrichen werden, um mit einem über Pitchplace akquirierten potentiellen Interessenten ein Direktgeschäft abzuschließen. Die umgangene Verkaufsprovision wird in diesem Fall von Pitchplace in Rechnung gestellt. Verkäufern ist es nicht gestattet, vor der Mitteilung der zur Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer erforderlichen Daten durch Media Cocktail im Hinblick auf einen abgeschlossenen Vertrag, diese Daten über das Kontaktformular auszutauschen.
  10. Für Angebote auf dem Marktplatz ist die offizielle deutsche Zeitzone (GMT+1) maßgeblich.

§ 4 angebotene Designs und Rechteeinräumung

  1. Der Verkäufer bietet über Pitchplace ausschließlich solche Designs an, hinsichtlich derer er Urheber ist. Der Verkäufer sichert zu, dass er über die Nutzungsrechte hinsichtlich des jeweils angebotenen Designs – auch soweit sie Arbeiten und/oder Rechte Dritter betreffen - uneingeschränkt und ausschließlich verfügen kann.
  2. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufern nach Zahlungseingang an dem jeweiligen Design sämtliche ausschließliche, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrechte zur Nutzung in allen nachfolgend benannten Nutzungsarten – soweit die Übertragung nach deutschem Recht zulässig ist – einzuräumen.
    1. das Recht der Vervielfältigung (§ 16 UrhG),
    2. das Recht der Verbreitung (§ 17 UrhG),
    3. das Recht der Ausstellung (§ 18 UrhG)
    4. das Recht zum Vortrag, zur Aufführung und zur Vorführung (§ 19 UrhG)
    5. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG),
    6. das Senderecht (§ 20 UrhG)
    7. das Recht der Widergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG)
    8. das Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG).

§ 5 Angebots-, Zusatzgebühren, Provisionen und Aufwandsentschädigungen

  1. Die Anmeldung bei Pitchplace ist für Verkäufer kostenlos.
  2. Nach Zustandekommen eines jeden Vertrages zwischen zwei Nutzern auf dem Marktplatz fällt zugunsten von Media Cocktail eine Verkaufsprovision an, die vom Verkäufer zu entrichten ist. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis.
  3. Die Gebührenforderungen aus den anfallenden Verkaufsprovisionen sind mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig und sind über die von Media Cocktail angebotenen Zahlungsmethoden zum Ausgleich zu bringen. Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben davon unberührt. Die Rechnungen werden per E-Mail an die bei der Anmeldung hinterlegten E-Mail-Adressen verschickt und unter „Meine Rechnungen“ auf dem Marktplatz hinterlegt.
  4. Media Cocktail kann Mitgliedern die Verkaufsprovision unter bestimmten Voraussetzungen gutschreiben. Soweit Media Cocktail im Einzelfall aus Kulanzgründen auf die Geltendmachung von Gebührenansprüchen verzichten sollte, erfolgt dies stets ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht. Darüber hinaus gehende Rückerstattungsansprüche bestehen nicht.
  5. Eine Aufrechnung gegen von Media Cocktail gestellten Gebührenansprüchen kann nur dann erfolgen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.
  6. Der Verkäufer kann Rechte und Pflichten aus einer Geschäftsbeziehung mit Media Cocktail nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Media Cocktail auf einen Dritten übertragen.
  7. Media Cocktail kann Mitgliedern eine Aufwandspauschale berechnen, wenn Media Cocktail Angebote oder Inhalte löscht, Media Cocktail Mitglieder aufgrund von Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen ausschließt oder Media Cocktail gesperrte Mitgliedskonten wieder freischaltet. Die Aufwandspauschalen sind nur insoweit wirksam, soweit das Mitglied den Verstoß zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Höhe der Aufwandspauschale muss von Media Cocktail belegt werden.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Media Cocktail behalt sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufer jederzeit und ohne Angabe eines Grundes zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Verkäufer spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten übermittelt. Dem Verkäufer werden die geänderten Geschäftsbedingungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet. Erfolgt ein Widerspruch nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Zugang der geänderten Geschäftsbedingungen, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Media Cocktail weist die Verkäufer in der E-Mail auf die Bedeutung der 6-Wochenfrist, das Widerspruchsrecht sowie die Rechtsfolgen des Schweigens hin. Widerspricht der Verkäufer den geänderten Bedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Media Cocktail berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  2. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Verkäufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen.- einschließlich dieser Schriftformklausel – bedürfen der Schriftform.
  4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.